
Informationspflicht
Informationspflicht
Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
Die Firma 3D Finanzkonzept ist ein ungebundener Versicherungsbroker und verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen, Pensionskassen und registrierten Gemeinschafts- / Sammelstiftungen).
Ist aber im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich, oder auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden.
Identität
3D Finanzkonzept GmbH / Sonnengarten 3 / 9306 Freidorf
UID- Register CHE- 260.292.184
Eingetragen im FINMA Register / F01 48 16 36
Berater / in:
Sie können jederzeit die Betreuer / Berater auf unserer Homepage einsehen. Der Ausbildungsstand ist ersichtlich und kann eingesehen werden. Jederzeit kann der Ausbildungsstand über das Register mit der Kennnummer abgerufen werden.
Informationspflicht VAG 45 - Site (cicero.ch)
Vertragsbeziehungen
Die aktuellen Vertragsbeziehungen finden Sie im Anschluss.
Der Kunde nimmt davon Kenntnis, das je nach Bedürfnissen, in allen Versicherungszweigen mit verschiedenen Namhaften Versicherungsgesellschaften, Sammelstiftungen, Partner und Bankunternehmen zusammengearbeitet wird. Die Entschädigung erfolgt über Courtagen oder Provision für die Betreuung und eingereichten Verträge. Die Entschädigungen werden dem Kunden jeweils offengelegt.
Die Courtage bewegen sich je nach Branche zwischen 4 % - 15 % der Nettoprämie / Risikoprämie des Vertrages. Die Details dürfen gerne jederzeit nachgefragt werden.
Haftung
Für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte durch die Beratung im Zusammenhang mit Versicherungsvermittlungen entstanden sind, haftet die 3D Finanzkonzept GmbH. Es besteht eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.
Beschwerden richten Sie bitte schriftlich sofort an die 3D Finanzkonzept GmbH.
Datenschutz
Personendaten werden durch die Berater/in und der Firma 3D Finanzkonzept GmbH nur soweit aufgenommen, als diese im Rahmen zur Erfüllung des Auftrages mit dem Kunden/in notwendig ist. Die Berater/in und die Firma 3D Finanzkonzept GmbH verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zur Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Vorschrift des Datenschutzes zu treffen. Die Personendaten werden in der Regel elektronsicher und / oder in Papier-Form in der Schweiz und im Ausland aufbewahrt und absolut vertraulich behandelt. Die erfassten Daten, z. B. aus Versicherungsanträgen, Policen, Schadenmeldungen und sonstigen Auskünften werden zwecks Erfüllung des Auftrags mit den entsprechenden Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, Stiftungen und Verbänden ausgetauscht.
Vermeidung von Interessenkonflikt
Nach VAG Art. 45a / OR 412ff verpflichten wir uns, alle Vorkehrungen zu treffen um Interessenkonflikte zu vermeiden. Wir bestätigen, im Namen der Firma, alle Mitarbeiter, Organe, Drittpersonen, Partner und Versicherungsgesellschaften, dass wir ausschliesslich das Interesse des Kunden verfolgen und wahren.
Wir bestätigen:
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Das wir Sie jederzeit über den Ausbildungsstandart der einzelnen Mitarbeiter Informieren
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Das wir keine Mitarbeiter anstellen die sich im Konkurs, Insolvenzverfahren oder sonstigen finanziellen Schwierigkeiten befinden.
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Das wir das bestmögliche tun, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
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Das wir unabhängige Beratungen führen und für den Kunden da sind.
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Das wir nach bestem gewissen handeln.
Offenlegungspflicht VAG Art. 45b der Entschädigungen:
Wir werden von den Versicherungsgesellschaften / Partner für die Dienstleistung der Firma 3D Finanzkonzept GmbH für den Aufwand wie folgt entschädigt:
0 % bis max. 15 % der fakturierten Netto Jahresprämie
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Sach-, Haftpflicht-, Cyber-, Rechtsschutz-, Tier-, Unfall Zusatz-, Bau-, Kaution-, Montage-, Transport-, Organ- und Technische- Versicherungen
0 % bis max.10% der fakturierten Netto Jahresprämie
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Motorfahrzeug- UVG und Flotten- Verträge
0% bis max. 8% der fakturierten Netto Jahresprämie
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Krankentaggeld Versicherung
0% bis max. 7% der reinen Risiko Jahresprämie
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Pensionskassen
0% bis max. 5% der Produktionssumme berechnet aus Laufzeit in Jahren
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Vorsorgepolicen und Lebensversicherungen
Krankenkassen:
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70 Fr. aus der Grundversicherung
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Zusatzversicherungen: 8 bis max. 16 mal der fakturierten Netto Monatsprämie
In Einzelfällen kann es jederzeit vorkommen, das die Entschädigung der Gesellschaften / Partner Abweichungen aufweisen.
Wir verpflichten uns, jederzeit dem Kunden transparent bei der Erstberatung Beratung und auch im nachhinein, auf Anfragen alles offenzulegen.
Wir bestätigen, dass wir jederzeit die gesetzlichen Vorgaben gemäss Art. 48k BVV 2 umsetzten und einhalten.
Widerrufsrecht von Versicherungsverträgen:
Ein Versicherungsvertrag, der abgeschlossen worden ist, kann widerrufen werden. Die Widerrufsfist beträgt 14 Tage und beginnt, sobald Sie den Vertrag beantrag oder angenommen worden ist. Ein Vertrag kann z. B. mit einem E- Mail auch SMS oder WhatsApp widerrufen werden. Hier liegt die Beweispflicht beim Widerrufer. Geschädigte Dritte können trotz Widerruf Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend machen. In diesen Fällen schuldet der Widerrufe jedoch die Prämie.
Vertragsbeziehungen
Stand 2025
Sach- und Haftpflicht / Kranken und Unfall / BVG und Lebens- Versicherungen
AXA Versicherung AG / ARAG – Rechtsschutz / ASGA Pensionskasse / AutoMate / Basler Versicherungen / CAP Rechtsschutz / Concordia Krankenkasse / Coop Rechtsschutz / CCS Versicherung AG / Dextra Rechtsschutz AG / Elips Life / Emmental Versicherungen / Fortuna Rechtsschutz / Generali Versicherung / Groupe Mutuel Versicherung / Helsana Versicherung AG / Helvetia / LIoyd`s (Paul Frank AG) / Lichtensteiner Life / Orion Rechtsschutz / ÖKK Krankenkasse / PAX Versicherungen / Simpego Versicherung AG / Smile Versicherung / Swisslife / Swica Krankenkasse / Sympany / Vaudoise Versicherung / Zürich Versicherung
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